Haus- & Badeverordnung 

Haus- & Badeverordung als PDF

§ 1 Allgemeines


  1. 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.

 

2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

 

3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

 

4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

 

5. Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Bades sowie auf den Terrassen und Beckenumgängen des Außenpools verboten.

 

6. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Bades nicht mitgebracht werden.

 

7. Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

 

8. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.

 

9. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.

 

10. Das Fotografieren und Filmen ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung.

„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ausgewählte Bereiche der Kameraüberwachung, entsprechend § 6, 13 DSGVO, unterliegen. Dies dient

zur Sicherheit unserer Gäste und zur Durchsetzung unseres Hausrechts. Weitere Informationen sind den jeweiligen Aushängen zu entnehmen oder am Empfang erhältlich.“

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt


1. Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. Im Bereich des Infinity-Außenpools kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verkürzt werden. Es ist auch möglich, dass dieser Bereich witterungsbedingt gänzlich geschlossen bleibt. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Die Badezone und der Saunabereich sind 30 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.

 

2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

 

3. Der Zutritt ist nicht gestattet:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

b) Personen, die Tiere mit sich führen,

c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,

d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

 

4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

 

5. Für Kinder unter 6 Jahren ist die Begleitung einer volljährigen Person erforderlich.

 

6. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

 

7. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.

 

8. Der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

§ 3 Haftung


1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrages überhaupt erst ermöglichen und deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

 

2. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wert gegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung durch Dritte. Das Einbringen von

Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

 

3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung bzw. dem Datenträger des Zahlungssystems, wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

§ 4 Benutzung der Bäder


1. Die Badezeit einschließlich Aus- und Ankleiden ist durch den gewählten Tarif begründet. Bei Überschreiten der Badezeit wird der Preis der Tageskarte des jeweiligen gebuchten Bereichs berechnet.


2. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Wertfachschlüssel sind vor Aushändigung des Inhaltes 10,00 €  zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung das Eigentum an der Sache nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.


3. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.


4. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. 


5. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.


6. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet.


7. Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.


8. Seitliches Einspringen, Kopfsprünge, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sind untersagt.


9. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.


10. Ballspiele sind in allen Bereichen nicht gestattet.


11. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.


12. Speisen und Getränke dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht erlaubt

§ 5 Benutzung und Zweck der Sauna


1. Das Saunahaus dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Gäste.


2. Für die Benutzung des Saunahauses sind die Empfehlungen unserer Saunaregeln zu beachten, die im Vorraum der Saunen und des Dampfbades eingesehen werden können.


3. Das Saunahaus ist ein textilfreier Bereich.


4. Personen unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Saunahaus nicht gestattet.


5. Die Benutzung der Schwitzräume (mit Ausnahme der Textilsauna) ist nur unbekleidet gestattet.


6. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großem Liegetuch zu benutzen. Die Holzteile dürfen nicht durch Schweiß verunreinigt werden.


7. Im Dampfbad sollten die Sitzflächen vor Gebrauch mit dem vorhandenen Schlauch gereinigt werden.


8. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaöfen) einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler, dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.


9. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.


10. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in den Schwitzräumen laute Gespräche u. ä. zu unterlassen.


11. In Ruheräumen sollten sich Gäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen / absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.


12. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.


13. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem den Körper umhüllenden Tuch besucht werden.


14. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten vorab klären, ob für sie beim Saunabesuch besondere Risiken bestehen.


15. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Saunagast besondere Vorsicht bei der Nutzung der gesamten Saunaanlage.


16. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

§ 6 Besondere Einrichtungen


Für den Fitnessbereich sind gesonderte Benutzungsordnungen zu beachten.

§ 7 Ausnahmen


Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Geschäftsführung entgegen.

§ 8 Inkrafttreten


Die Haus- und Badeordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft.